Die Förderung
der Verbesserung der Energieeffizienz

Die energetische Optimierung von Wohnhäusern ist ein entscheidender Schritt, um Energie zu sparen und das Klima zu schützen. Um Immobilienbesitzer bei der Renovierung zu unterstützen, stellt der Bund im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassende Finanzmittel bereit. Die Regelungen wurden 2022 und Anfang 2023 implementiert und erfahren durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab Januar 2024 greift, spezielle Modifikationen, insbesondere bei der Heizungserneuerung. Gesamtförderungen für Sanierungen bis zu 90.000 Euro sind dann möglich, wobei 60.000 Euro für Gebäudeoptimierung und 30.000 Euro für neue Heizsysteme vorgesehen sind. Neu eingeführt werden auch zinsreduzierte Darlehen für Eigentümer mit einem steuerpflichtigen Einkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr.

Von Fensterwechsel über Wärmepumpen bis Fassadendämmung: Die Bundesregierung unterstützt die energetische Aufwertung älterer Gebäude und den Einbau moderner Heizsysteme. Ein Einblick in die Förderlandschaft.

Fenstertausch mit finanzieller Unterstützung

Seit dem vergangenen Sommer vergibt der Staat Zuschüsse nur noch über eine spezielle Behörde. Ziel ist vor allem die Sanierung älterer Gebäude, da hier besonders viel Energie gespart werden kann.

Seit Juli 2022 gewährt die Bundesregierung Eigenheimbesitzern Zuschüsse ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Zentrum der Förderpolitik stehen – zusätzlich zu den ab 2024 geltenden Anpassungen bei der Heizungserneuerung – insbesondere die Renovierungen von bestehenden Gebäuden. Hier lassen sich im Vergleich zur Neubauunterstützung deutlich mehr Energie und Klimaschutzgewinne realisieren – schlecht isolierte Fenster und Türen sind besonders energieintensiv.

Bis zu 12.000 Euro Förderung sind für neue Fenster erhältlich.

Unterstützung in fünf unterschiedlichen Bereichen

Es gibt finanzielle Hilfen in verschiedenen Kategorien:

  • Installation einer neuen Heizanlage: bis zu 45 Prozent der Einbaukosten
  • Verbesserung einer bestehenden Heizanlage: 15 Prozent der Kosten
  • Maßnahmen am Gebäude, wie Dämmung oder Fenstertausch: 15 Prozent
  • Einbau energieeffizienter Technik: 15 Prozent
  • bei Planung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energie-Experten: 50 Prozent

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Disclaimer: Darstellung zu Informationszwecken; verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Einzelmaßnahmen Zuschuss Zuschuss individueller Sanierungsfahrplan
Gebäudehülle 15 % 5 %
Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.    

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro.

Ab kommendem Jahr: Erhöhte Förderung für Heizungen

Ab 2024 gibt es Änderungen. Die neue Heizanlage muss größtenteils mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Zudem steigen die Fördersummen und zusätzliche Boni für gering verdienende Hauseigentümer werden eingeführt.

Steuerliche Vorteile für Hauseigentümer

Anstelle von Zuschüssen ist auch eine Steuerminderung möglich. Diese kann bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren umfassen, jedoch maximal 40.000 Euro pro Gebäude. Für die Beauftragung eines Fachexperten gibt es ebenfalls Förderungen.

Förderung für Materialkosten bei Eigenleistung

Seit diesem Jahr sind auch die Materialkosten förderfähig, wenn Eigenleistung erbracht wird. Nicht nur Eigentümer, sondern alle Investoren können Anträge stellen. Auch die Anforderungen an die Heizungstechnik sind leicht angehoben worden.

Informationsquelle für Förderprogramme

Alle notwendigen Informationen finden sich auf der Webseite der zuständigen Behörde.

Antragstellung: Selber machen oder Fachmann hinzuziehen?

Wer eine energetische Sanierung plant, kann den Antrag selbst stellen. Es ist jedoch ratsam, einen Fachexperten für Energieeffizienz zu konsultieren. Dieser erstellt einen detaillierten Sanierungsplan, der sowohl Möglichkeiten als auch Kosten auflistet.

Bei einigen Sanierungsprojekten ist die Mitwirkung eines Fachexperten sogar vorgeschrieben. Dabei sollte beachtet werden, dass die Terminfindung mehrere Monate dauern kann.

Nach der Antragstellung ist Geduld erforderlich.

Die Bearbeitungszeiten können variieren. Wichtig ist, dass die Arbeiten erst beginnen sollten, wenn eine Genehmigung vorliegt.