Update: 27. August 2024
Seit dem 27. August 2024 gab es einige wichtige Änderungen in der Heizungsförderung, die vor allem durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die erweiterte Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) beeinflusst wurden:
- Fördererweiterung für neue Zielgruppen: Seit diesem Datum können nicht nur selbst-nutzende Eigentümer, sondern auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen und Kommunen staatliche Fördermittel für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen beantragen.
- Förderhöhe: Die Basisförderung bleibt bei 30 % der Investitionskosten. Zusätzlich können Boni wie der Effizienzbonus von 5 % für bestimmte Wärmepumpen und der Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro beantragt werden. Auch ein Geschwindigkeitsbonus von 20 % steht zur Verfügung, wenn ältere, noch funktionstüchtige fossile Heizungen schnell ersetzt werden.
- Förderungsbedingungen: Um die Förderung zu erhalten, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorgelegt werden, der mit dem Förderantrag eingereicht wird. Neu ist, dass dieser Vertrag auch für den Förderstart entscheidend ist, und nicht mehr wie früher der Förderantrag selbst.
Diese Änderungen sollen den Umstieg auf erneuerbare Energien im Heizungsbereich beschleunigen und die Fördermöglichkeiten für eine breitere Gruppe von Antragstellern zugänglich machen.
Aktualisierung 27.2.2024:
Ab sofort können private Besitzer von Einfamilienhäusern die Heizungsförderung der KfW in Anspruch nehmen.
Der Antrag auf Zuschuss ist nun im KfW-Kundenportal möglich.
Zur Antragstellung benötigen Eigentümer die 15-stellige BzA-ID, Einkommensteuerbescheide für den Einkommensbonus und den Heizungsvertrag als PDF. Neue Ergänzungskredite sind ebenfalls verfügbar, mit Zinssätzen von 0,01 % bis 2,19 % je nach Laufzeit. Für den Ergänzungskredit Plus gelten besondere Konditionen für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro.
Erforderlich sind
- Grundbuchauszug,
- Meldungsbestätigung und
- Einkommensteuerbescheide.
Update 01.02.24:
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
ab 2024 umfasst mehrere Aspekte:
- Fördergegenstände: Gefördert werden die Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren. Zusätzlich wird auch der sommerliche Wärmeschutz durch den Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung unterstützt.
- Investitionsvolumen und Höhe der Förderung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für die Maßnahmen beträgt 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben, wobei die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro pro Wohneinheit liegt. Diese Grenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa die Inanspruchnahme des iSFP-Bonus.
- Antragstellung und Bedingungen: Seit dem 1. Januar 2024 können Anträge für die Förderung gestellt werden. Dies betrifft nicht nur die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen, sondern auch die Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle. Der Fördersatz für diese Effizienzmaßnahmen kann bis zu 20 % betragen, wobei der Grundfördersatz bei 15 % liegt. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann ein zusätzlicher Bonus von 5 % in Anspruch genommen werden. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein iSFP vorliegt, und bei 30.000 Euro ohne iSFP.
- Änderungen in 2024: Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seit dem 1. Januar 2024 die Antragsverfahren und Richtlinien aktualisiert. Der Wechsel zu erneuerbaren Heizsystemen wird durch das Gesetz für Erneuerbares Heizen verstärkt unterstützt, wobei die BEG eine zentrale Rolle spielt. Die Förderung für Effizienzmaßnahmen zur Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) bleibt weiterhin beim BAFA, während die Förderung für den Heizungstausch nun über die KfW abgewickelt wird.
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Maßnahmen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Beantragung eines iSFP-Bonus.
Für weitere detaillierte Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die offizielle BAFA-Website oder wenden Sie sich direkt an einen Holzbau Spilger Energieeffizienz-Experten.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Beispielrechnung
Für eine Beispielrechnung mit einer Investition von 100.000 Euro für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der BAFA-Förderung 2024 können folgende Annahmen getroffen werden:
- Investitionssumme: 100.000 Euro (Brutto).
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Investitionen.
- Zusätzlicher iSFP-Bonus: 5 % (falls ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt).
Nun zur Rechnung:
Ohne iSFP-Bonus:
- Förderfähige Investition: 100.000 Euro.
- Grundfördersatz: 15 % von 100.000 Euro = 15.000 Euro.
Mit iSFP-Bonus:
- Förderfähige Investition: 100.000 Euro.
- Grundfördersatz: 15 % von 100.000 Euro = 15.000 Euro.
- iSFP-Bonus: 5 % von 100.000 Euro = 5.000 Euro.
Ergebnis:
Summe der Förderung ohne iSFP: 15.000 Euro.
Summe der Förderung mit iSFP: 20.000 Euro (15.000 Euro + 5.000 Euro).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Rechnung auf den Annahmen der aktuellen Fördersätze basiert und tatsächliche Beträge variieren können, abhängig von den genauen Bedingungen Ihrer Investition und der Einhaltung aller Fördervoraussetzungen. Außerdem sollten Sie beachten, dass die förderfähigen Ausgaben Obergrenzen unterliegen, welche die Höhe der Förderung begrenzen können.
Für die genaue Berechnung und Bestätigung der förderfähigen Kosten sollten Sie daher vor Beginn der Maßnahmen die aktuellen Förderrichtlinien prüfen und sich ggf. von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen.
Update 13.12.23:
Neue Änderungen in der Bundesförderung für Energieeffizienz ab 2024
Neue Änderungen in der Bundesförderung für Energieeffizienz ab 2024
Die Bundesregierung hat kürzlich bedeutende Änderungen in der Förderung von Heizungsanlagen und Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Diese Anpassungen, die ab 2024 wirksam werden, betreffen sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen und zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen.
Zusammenfassung der Neuerungen in der Förderlandschaft
Anpassung der BEG-Förderung
Die bisherige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird weiterentwickelt. Sanierer können sich auf Zuschüsse und Förderkredite freuen. Die Basisförderung für den Einbau einer neuen Heizung liegt nun bei 30 Prozent. Hinzu kommen mögliche Boni, die in Summe eine maximale Förderung von bis zu 70 Prozent ergeben können.
Veränderungen im Bundeshaushalt 2024
Ein Update vom 13. Dezember 2023 zeigt auf, dass Änderungen am Förderkonzept für Heizungstausch und Gebäudesanierung geplant sind. Dies betrifft unter anderem den Geschwindigkeits-Bonus, der voraussichtlich nur 20 Prozent statt der geplanten 25 Prozent betragen wird. Der Konjunktur-Booster für Gebäudehüllenmaßnahmen wird wahrscheinlich nicht eingeführt, was eine Förderung von 20 Prozent für diese Maßnahmen bedeutet.
Förderrichtlinie für BEG EM
Die neuen Förderrichtlinien, die im Rahmen der BEG EM eingeführt werden, sind zwar komplex, bieten aber einen klaren Rahmen für die ab 2024 geltenden Förderungen. Diese Richtlinien sind vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf den Klimafonds nicht betroffen.
Zuschüsse und Ergänzungskredite
Für geförderte Maßnahmen können neben dem Zuschuss auch Ergänzungskredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gibt es zusätzlich eine Zinsverbilligung.
Zuständige Förderinstitutionen
Die KfW ist zuständig für Zuschüsse für neue Heizungen (mit Ausnahme der Errichtung von Gebäudenetzen) und Förderkredite. Beim BAFA können Anträge für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes gestellt werden. Auch die Förderung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung läuft über das BAFA.
Wichtige Änderungen im Antragsverfahren
Neu ist, dass der Förderantrag für einen Zuschuss künftig erst nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden muss. Außerdem steigt der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch von 24 auf 36 Monate.
Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik
Maximal 30 Prozent Förderung sind für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung möglich. Hierbei gibt es verschiedene Boni, darunter der iSFP-Bonus und der Konjunktur-Bonus.
Ausblick und Zukunftserwartungen
Die Änderungen im Förderprogramm sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Zukunft. Sie bieten Anreize für Eigentümer und Mieter, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Es ist jedoch wichtig, dass interessierte Parteien die spezifischen Anforderungen und Fristen beachten, um von diesen Förderungen profitieren zu können
Übersichtstabelle der aktuellen Förderungen
13. Dezember 2023
Förderbereich | Förderdetails | Förderhöhe | Besonderheiten |
---|---|---|---|
-------------- | --------------- | ------------ | --------------- |
Heizungstausch | Zuschüsse und Förderkredite für den Einbau neuer Heizungen | Basisförderung: 30% | Geschwindigkeits-Bonus voraussichtlich 20% (statt 25%) |
Gebäudehülle Sanierung | Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | Maximal 20% (statt geplanter 30%) | Konjunktur-Booster nicht vorgesehen |
Gebäudehüllenmaßnahmen | Förderung für Anlagentechnik und Heizungsoptimierung | Maximal 30% | Basisförderung: 15%, iSFP-Bonus: 5%, Konjunktur-Bonus: 10% |
Antragstellung und Kredite | Förderantrag nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, Ergänzungskredit bis 120.000 Euro pro Wohneinheit | Zinsverbilligung für Einkommen <90k€ | Bewilligungszeitraum von 24 auf 36 Monate erhöht |
Heizungsoptimierung Emission | Förderung für Anlagen zur Reduzierung von Staubemissionen in Biomasse-Feuerungsanlagen | Pauschale Förderung: 50% | Keine Boni möglich, Reduzierung der Staubemissionen um mind. 80% erforderlich |
Steuerliche Förderung | Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen | 15-30% je nach Jahr | Anhebung auf 30% für 2024 und 2025, danach Rückgang auf 15% |
Förderung durch KfW und BAFA | KfW: Zuschüsse für neue Heizungen (außer Gebäudenetz), BAFA: Förderung für Gebäudehülle und Heizungsoptimierung | Variabel | Antragsstellung und spezifische Anforderungen je nach Förderart |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den Stand vom 13. Dezember 2023 widerspiegeln und Änderungen unterliegen können. Es ist ratsam, sich direkt bei unseren Energie-Beratern oder den zuständigen Stellen wie der KfW oder dem BAFA für die aktuellsten Informationen und genauen Förderbedingungen zu erkundigen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
16.10.23
BAFA-Förderung 2024: Alle Programme für die energetische Modernisierung im Überblick
"Sparen Sie Energie und Strom zu Hause – und das ganz einfach, besonders durch energetische Sanierungen Ihres Eigenheims. In Deutschland gibt es dafür viele staatliche Förderprogramme, die Hausbesitzern und Eigentümern zur Verfügung stehen. Eine dieser Zuschuss-Förderungen wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt. Holzbau Spilger erklärt Ihnen, welche Maßnahmen vom BAFA unterstützt werden und wie Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen."
Das Thema "Kurz und bündig" erklärt:
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist seit 2023 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen an Gebäuden zuständig.
- Das BAFA gewährt Ihnen prozentuale Zuschüsse zu den förderfähigen Kosten, die bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden anfallen.
- Ab 2024 stellt die Bundesregierung ein neues Förderkonzept für umweltfreundliche Heizsysteme und energieeffiziente Sanierungen bereit. Der Basiszuschuss beträgt einheitlich 30 %, mit der Möglichkeit auf zusätzliche Boni, sodass insgesamt bis zu 75 % Förderung erreichbar sind.
- Holzbau Spilger unterstützt Sie gerne dabei, einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und alle förderfähigen Kosten zu erhalten. Wir begleiten Sie zuverlässig und kompetent von der Antragstellung bis zum Abschluss Ihrer Baumaßnahmen."
Was versteht man unter der BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist ein finanzielles Unterstützungsprogramm der deutschen Bundesregierung, das darauf abzielt, den Einsatz erneuerbarer Energien in privaten Haushalten und im Gewerbebereich zu fördern sowie die Energieeffizienz in der Wirtschaft und im privaten Sektor zu steigern. Der Fokus liegt auf der Realisierung von Energieeinsparungsmaßnahmen, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Reduzierung von CO₂-Emissionen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden vom BAFA spezifische Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung bezuschusst. Seit der Einführung dieses Programms wurden verschiedene Anpassungen in Bezug auf den Förderrahmen und die zuständigen Behörden vorgenommen.
Seit dem 2. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung beim BAFA, während die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) größere Sanierungsprojekte fördert. Die vom BAFA unterstützten Einzelmaßnahmen umfassen unter anderem Arbeiten an der Gebäudehülle, die Installation von Solarthermieanlagen sowie den Ersatz alter Heizungsanlagen durch moderne, umweltfreundliche Systeme, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Förderübersicht:
Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), initiiert von der Bundesregierung und seit dem 1. Januar 2021 aktiv, vereint und ersetzt ältere Förderprogramme. Sie zielt darauf ab, den Zugang zu Fördermitteln zu vereinfachen und eine klare Übersicht über die verschiedenen Maßnahmen zu bieten. Die BEG wird gemeinsam vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und kontinuierlich angepasst.
Das Programm teilt sich in drei Segmente: Für das BEG Wohngebäude (BEG WG), das Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern umfasst, ist die KfW zuständig. Ähnlich verhält es sich mit dem BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) für andere Effizienzgebäude. Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden vom BAFA betreut, wobei der Fokus auf der Modernisierung bestehender Gebäude liegt.
Während die KfW Baumaßnahmen mit einem Kredit und einem Tilgungszuschuss unterstützt, bietet das BAFA prozentuale Zuschüsse für einzelne Projekte, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Das Ziel der BEG ist eine umfassende Energieeinsparung in Deutschland. Schon der Austausch von Fenstern und eine effektive Außenwanddämmung können die Treibhausgasemissionen um 20 bis 35 % senken. Für Eigentümer und Hausbesitzer resultieren daraus niedrigere Heizkosten.
Übersichtstabelle - Sanierung von Wohngebäuden
(Stand: 01.01.2023)
Maßnahme | BAFA | KFW | Finanzamt |
---|---|---|---|
Wärmepumpe | 25-30 % Zuschuss (BEG EM)+ 10 % Bonus bei Heizungstausch** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Solarthermie | 25 % Zuschuss (BEG EM)+ 10 % Bonus bei Heizungstausch** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Biomasseheizung | 10 % Zuschuss (BEG EM)+ 10 % Bonus bei Heizungstausch** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Innovative Heiztechnik, auf Basis erneuerbarer Energien | 25 % Zuschuss (BEG EM)+ 10 % Bonus bei Heizungstausch** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Einrichtung / Erweiterung Gebäudenetz | 20-30 % Zuschuss (BEG EM)*** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Anschluss an Gebäudenetz | 25 % Zuschuss (BEG EM)+ 10 % Bonus bei Heizungstausch** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Anschluss an Wärmenetz | 30 % Zuschuss (BEG EM)+ 10 % Bonus bei Heizungstausch** | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Heizungsoptimierung | 15 % Zuschuss (BEG EM)+ 5 % Bonus Sanierungsfahrplan | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Gebäudehülle, Dämmung, Dach, Fassade, Keller, Fenster, Haustür, Sonnenschutz | 15 % Zuschuss (BEG EM)+ 5 % Bonus Sanierungsfahrplan | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Anlagentechnik, Lüftung, Smart Home | 15 % Zuschuss (BEG EM)+ 5 % Bonus Sanierungsfahrplan | - | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Komplett Sanierung von Effizienzhaus | - | Förderkredit, 5 - 25% Tilgungszuschuss je nach Effizienshausstandard (BEW Wohngebäude Kredit261) + 10% Bonus für Worst Performance Buildings + 15% Bonus bei serieller Sanierung | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Fachplanungen und Baubegleitung | 50 % Zuschuss (BEG EM) | Förderkredit, 50% Tilgungszuschuss (BEW Wohngebäude Kredit216) | 25 % Steuerbonus (§35c EStG) |
Energieberatung und Sanierungsfahrplan | 80 % Zuschuss (EBW) | - | - |
Anlagen zum Stromerzeugung, Fotovoltaik, Wasser, Wind | - | Zinsgünstiger Kredit (Erneuerbare Energien Standard 270) | - |
Altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Barriereabbau | - | Zinsgünstiger Kredit (Altersgerecht Umbauen 270) | - |
* Bonus 5%Bei Wärmequelle, Wasser, Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel
** Bonus 10 % bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher - Heizung
*** Gebäudenetz max. 75% Biomasse = 20% Förderung, max. 25% = 25%, ohne Biomasse = 30%
Quelle bafa.de, kfw.de, EStG
Was ist zu beachten?
Um für ein Förderprogramm infrage zu kommen, ist es entscheidend, den Förderantrag vor Beginn jeglicher Sanierungsarbeiten einzureichen. Hierbei wird bereits die Annahme eines Handwerkerangebots als Start der Sanierung gewertet.
Es ist empfehlenswert, einen zertifizierten Energieberater von der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) hinzuzuziehen. Dieser kann die geplanten Maßnahmen professionell koordinieren. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann der Energieberater nicht nur die Fördermittel für Sie beantragen, sondern ist oft auch eine notwendige Bedingung für die Auszahlung der Zuschüsse. Holzbau Spilger bietet Ihnen eine schnelle Unterstützung: Unsere Energieberater sind innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen vor Ort, um Ihre Immobilie gemeinsam mit Ihnen zu begutachten. Wir erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan, der Ihnen einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % sichert.
Neue Förderbedingungen ab 2024
Ab Januar 2024 erhalten Sie für alle Effizienzmaßnahmen einen Fördersatz von 30 %. Diese Regelung ist allerdings zeitlich limitiert und gilt nur bis Anfang 2026. Danach sinkt die Förderung wieder auf den bisherigen Satz. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Investitionen bis zu 60.000 € pro Wohneinheit gefördert werden, ohne einen solchen Plan bis zu 30.000 €.
Des Weiteren ist im Zuge der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine Änderung der Förderungen für Heizungssysteme vorgesehen. Die Bundesregierung plant ab 2024 eine Basisförderung von 30 % für den Einbau einer nachhaltigen Heizungsanlage, die mindestens zu 65 % auf erneuerbaren Energien basiert, wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder Solarthermie. Diese Grundförderung kann zwischen 2024 und 2025 durch einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 25 % erhöht werden. Diese Zusatzförderung wird in den Folgejahren schrittweise reduziert. Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 40.000 € können einen weiteren Bonus von 30 % erhalten. Zusätzlich gibt es für die Erstinstallation von Wärmepumpen einen Innovationsbonus von 5 %. Der maximal mögliche Förderzuschuss ist auf 75 % begrenzt.
umfassendes Angebot:
Holzbau Spilger. - wir kümmern uns
Jetzt Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen
- Profitieren Sie von einer umfassenden Energieberatung
- Wir führen eine detaillierte Vor-Ort-Analyse in Ihrem Zuhause durch
- Erstellung einer maßgeschneiderten Sanierungsstrategie für Sie
- Sichern Sie sich 5% zusätzliche Förderung auf Ihre Sanierung*
Rundum-Abwicklung
Holzbau Spilger in Heppenheim hat sich auf die Rundum-Abwicklung komplexer und eleganter Wohnraumerweiterungen für anspruchsvolle Bauherren spezialisiert.
- Anbau, Aufstockung und Gauben
- Energetische Dach- und Komplettsanierung
- Ein Ansprechpartner für alle Gewerke
- Planung, Baugenehmigung, Energieberatung, Förderung und Umsetzung
- Saubere, pünktliche & fristgerechte Umsetzung
- maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Wohntraum
- 100 % Zufriedenheitsgarantie
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihren Wohntraum Wirklichkeit werden!
Ab kommendem Jahr: Erhöhte Förderung für Gebäudeoptimierung
Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
BAFA-Zuschüsse verständlich gemacht mit Holzbau Spilger
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet das BAFA eine Vielzahl an Fördermitteln an. Besonders bekannt sind Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch, sowie für Anlagentechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung, einschließlich Heizungsoptimierung und -austausch. Um Ihnen den Überblick und den Umgang mit den Förderungen zu erleichtern, übernimmt Holzbau Spilger für Sie die gesamte Antragsstellung, die Genehmigung der Zuschüsse sowie die Überwachung der Baumaßnahmen. So gewährleisten wir, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden und Ihre Immobilie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten Ihren Vorstellungen von Energieeffizienz entspricht.
9 Maßnahmen zur energetischen Sanierung
Förderung klimafreundlicher Heizsysteme: Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie
Die deutsche Bundesregierung setzt sich schon seit geraumer Zeit für die Förderung umweltfreundlicher Heizungssysteme ein. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt das BAFA den Einbau von Heizungsanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Seit der Überarbeitung im Jahr 2024 sind insbesondere Heizsysteme förderfähig, die erneuerbare Energien nutzen.
Zu diesen Systemen zählen Biomasseheizungen, Solarthermie, Wärmepumpen und Hybridheizungen, die ausschließlich erneuerbare Energiequellen verwenden. Im Gegensatz dazu werden Gas-, Öl- und Kohleheizungen von der Förderung ausgeschlossen. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches ab 2026 den Einbau von Ölheizungen verbietet und den Austausch bestehender Anlagen vorsieht. Im Einklang mit den Zielen der BEG und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, zu dem das BAFA gehört, zielt die Förderung darauf ab, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und somit den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme zu fördern.
Für Biomasseheizungen, insbesondere Holzpelletsheizungen, gelten strenge Anforderungen an den Feinstaubausstoß, der nicht mehr als 2,5 mg/m³ betragen darf.
Ab 2024 werden Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Pelletheizungen mit einem Zuschuss zwischen mindestens 30 % und maximal 75 % gefördert.
Energieeffizienz steigern: BAFA-Förderung für Gebäudedämmung
Eine effektive Gebäudehülle ist entscheidend für das Energiesparen. Zur Gebäudehülle gehören alle Komponenten, die den beheizten Bereich des Hauses umschließen, wie Dach, Fassade, Fenster, Türen, Bodenplatte, Kellerdecke und ggf. die Dämmung der Kellerwände. Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle, etwa durch spezielle Türen und Fenster mit außenliegenden Rollläden zum Hitzeschutz, sind essentiell.
Diese Bauteile müssen professionell abgedichtet und isoliert werden, um die Wärme im Haus effizient zu nutzen. Eine gut isolierte Kellerdecke kann bereits erhebliche Heizkosten einsparen. Ähnliches gilt für die Dämmung der Geschossdecken und des Daches.
Je nach Nutzung des Dachstuhls variieren die geeigneten Dämmmethoden. Soll der Dachboden als Wohnraum dienen, ist eine Dachdämmung unverzichtbar. Dient er hingegen als Stauraum, genügt oft die Dämmung der obersten Geschossdecke. Fast 40 % der Wärme entweichen über ungedämmte Decken und Dächer.
Das BAFA fördert ab 2024 Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle mit maximal 30 %. Ist die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan vermerkt, gibt es zusätzlich 5 % Zuschuss. Ein Energieberater muss den Antrag stellen.
Mehr Komfort und Energieeffizienz: Fensteraustausch
Veraltete Fenster sind für fast ein Viertel des Wärmeverlusts verantwortlich. Der Austausch durch energieeffiziente Varianten ist Teil der Sanierung der Gebäudehülle und wird ebenfalls mit 30 % plus einem iSFP-Bonus von 5 % gefördert.
Bei der Auswahl neuer Fenster ist die Verglasung entscheidend für die Energieeffizienz – dreifach verglaste Fenster sind hier Standard. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Ein niedriger U-Wert steht für eine gute Isolierung. Auch das Rahmenmaterial spielt eine Rolle, es sollte ein ausgeglichenes U-Wert-Verhältnis zur Scheibe aufweisen.
Sonnenschutz ohne Überhitzung: BAFA-Förderung für außenliegenden Sonnenschutz
Im Rahmen der Gebäudehülle fördert das BAFA auch den Einbau oder Ersatz von außenliegenden Wärmeschutzvorrichtungen an Fenstern. Der richtige Sonnenschutz reguliert den Lichteinfall und verhindert so eine Überhitzung des Hauses im Sommer. Im Winter dienen Rollläden als zusätzliche Isolation.
Das BAFA unterstützt die Installation von außenliegenden UV-Schutzsystemen mit einem Zuschuss von 15 % und ab 2024 mit 30 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es auch hier einen iSFP-Bonus von 5 %. Innere Sonnenschutzvorrichtungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Neuerungen in der BAFA-Förderung 2023
Im Jahr 2023 bringt die Überarbeitung der BEG einige wesentliche Änderungen in den Förderbedingungen und Fördersätzen mit sich. Eine bedeutende Neuerung betrifft Gasheizungen: Seit 2023 werden diese nicht mehr gefördert, was auch Hybrid-Heizsysteme einschließt, die mit Gas betrieben werden. Die Regelung, dass nur Heizungsanlagen gefördert werden, die auf erneuerbaren Energien basieren, trat bereits im August 2022 in Kraft.
Des Weiteren gibt es Anpassungen bei den Bonuszahlungen. Seit Juli 2022 entfällt der Innovationsbonus für besonders feinstaubarme Biomasseheizungen. Ebenso wird der iSFP-Bonus von 5 % für den Austausch von Heizungsanlagen nicht mehr gewährt. Der iSFP-Bonus bleibt jedoch für Maßnahmen an der Gebäudehülle und zur Heizungsoptimierung bestehen. Förderung von Eigenleistungen
Angesichts des Fachkräftemangels werden seit 2023 auch Eigenleistungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt. Zu den förderfähigen Kosten zählen nun auch Materialkosten für die selbst durchgeführten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Wichtig ist hierbei, dass ein Energie-Effizienz-Experte oder ein qualifizierter Energieberater die Eigenleistung fachgerecht überprüft, um die Förderung zu erhalten. Weitere wichtige Änderungen
Für Hausbesitzer und Eigentümer, die einen Heizungstausch in Erwägung ziehen:
- Biomasseheizungen und Wärmepumpen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Die Anforderungen an förderfähige Wärmepumpen werden stufenweise erhöht: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) steigt in den nächsten Jahren schrittweise von mindestens 2,7 auf 3,0.
BAFA-Zuschüsse professionell beantragen:
Holzbau Spilger steht Ihnen zur Seite
Die Beantragung von BAFA-Zuschüssen gestaltet sich mit einem Energie-Effizienz-Experten einfach und zuverlässig. Holzbau Spilger ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die BEG EM, energetische Sanierungen und Fördermöglichkeiten geht.
Gerne erstellen wir für Sie einen umfassenden Sanierungsfahrplan. Senden Sie uns dazu Ihre Hausdaten und Dokumente online zu, und wir kümmern uns innerhalb kurzer Zeit um die Einreichung Ihres Förderantrags. Während des gesamten Bauprozesses sind wir stets für Sie erreichbar und begleiten Sie zuverlässig, um sicherzustellen, dass alles Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird. Mit Holzbau Spilger sichern Sie sich die optimale Fördersumme!
Vor- und Nachteile der BAFA-Förderung zusammengefasst
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die energetische Sanierung bestehender Immobilien finanziell zu unterstützen. Hausbesitzer profitieren dabei von Förderzuschüssen, die über das BAFA und die KfW bereitgestellt werden.
Diese Förderung erleichtert Eigentümern die Durchführung von energieeffizienten und umweltschonenden Modernisierungsmaßnahmen. Neben der Reduktion der Energiekosten trägt die Sanierung von Bestandsgebäuden auch maßgeblich zur Verringerung von Treibhausgasemissionen bei und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Jedoch ist der Prozess der Antragstellung oft komplex und zeitaufwendig, was abschreckend wirken kann. Zudem wird empfohlen, für jede Maßnahme einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Dieser unterstützt nicht nur bei der Beantragung der Fördermittel, sondern erstellt auch einen individuellen Sanierungsfahrplan und führt einen Energieaudit durch, um die passenden Maßnahmen für die jeweilige Immobilie zu identifizieren.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung 2023
Die BAFA-Förderung ist eine finanzielle Hilfe des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatverbraucher bei der Durchführung energieeffizienter Maßnahmen, um den CO₂-Ausstoß in Deutschland zu senken.
BAFA-Förderungen stehen grundsätzlich Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und anderen in Deutschland ansässigen Organisationen offen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Antragsart. In jedem Fall ist die Prüfung durch einen Energieberater erforderlich, der idealerweise auch den Förderantrag stellt.
Das BAFA ist seit 2023 für Einzelmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen der BEG verantwortlich. Dazu zählen Sanierungen der Gebäudehülle, wie Fenster- und Türenaustausch sowie Dämmungsmaßnahmen. Auch der Austausch von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien wird gefördert, ebenso wie Maßnahmen an der Anlagentechnik, darunter Lüftungssysteme, Smart-Home-Technologie und Innenbeleuchtung.
Die Höhe der BAFA-Förderung variiert je nach Maßnahme. Für energieeffiziente Wärmepumpen kann es bis zu 40 % Förderung geben, Maßnahmen an der Gebäudehülle werden mit bis zu 20 % einschließlich des iSFP-Bonus gefördert. Genauere Informationen erhalten Sie von einem Energieberater.
Die BAFA-Förderung kann online beantragt werden, wobei der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden muss. Alternativ kann ein Energieberater bevollmächtigt werden, um den Antrag zu stellen, was eine optimale Fördersumme sichert.
Ja, meistens ist ein Energieberater für die Beantragung der BAFA-Förderung notwendig. Seit 2023 werden auch Materialkosten für Eigenleistungen gefördert, die jedoch von einem Energieberater geprüft werden müssen.
Die BEG wird regelmäßig aktualisiert, um auf neue Gegebenheiten einzugehen. Wichtige Änderungen von 2022 auf 2023 sind die Förderung von Eigenleistungen und das Ende der Förderung für Gasheizungen.